Partner

Erfolg ist Teamarbeit. Jeder unserer Partner setzt sich im Rahmen seiner fachlichen Ausrichtung für Ihre Interessen ein. Auch wenn immer einer der Partner federführend ist, steht stets Teamarbeit dahinter. Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Fachbereichen ermöglicht uns deshalb auch die Übernahme komplexer Mandate.

Darüber hinaus profitieren Sie vom groß en forensischen und prozessualen Erfahrungsschatz unserer Partner. Wir führen für Sie Prozesse deutschlandweit vor allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten durch und nehmen die Termine selbst wahr.

Sollten wir einmal einen Termin nicht selbst wahrnehmen können, verfügen wir über ein bundesweites Netzwerk von fachlich qualifizierten und prozessual erfahrenen Kollegen.

Rechtsanwalt Markus Fink (Partner)

fon: 0221 16 87 20 - 58
fax: 0221 16 87 20 57
fink[at]finkhenkel.de

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Rechtsanwalt Markus Fink ist Mitbegründer und Partner der Kölner Kanzlei "fink henkel & partner Rechtsanwälte".

Er studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig Universität zu Gieß en und an der Rheinischen Friedrich Wilhelm Universität zu Bonn.

Sein besonderes Interesse liegt im Bereich des Mietrechts, Eventrecht und Gastronomierecht sowie dem Glücksspielrecht. Er berät Unternehmen, Gastronomen und Veranstalter in allen Phasen der Betriebs- oder Projektrealisierung.

Rechtsanwalt Fink ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln, des Kölner Anwaltvereins e.V. und des Deutschen Anwalt Vereins.

Dezernate:

  • Mietrecht
  • Gastronomierecht und Eventrecht
  • Glücksspielrecht

Rechtsanwalt Falco Henkel (Partner)

fon: 0221 16 87 20 - 58
fax: 0221 16 87 20 57
henkel[at]finkhenkel.de

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Rechtsanwalt Falco Henkel ist Mitbegründer und Partner der Kölner Kanzlei "fink, henkel & partner Rechtsanwälte".

Er studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und Köln.

Sein besonderes Interesse liegt im Bereich des Rechts der Neuen Medien. Er berät und vertritt u.a. Computerhersteller, Softwareunternehmen, Künstler, Onlinehändler, Werbeagenturen, Fotografen, Fotomodelle, Architekten und Filmschaffende im Bereich des Urheberrechts, IT-Rechts und Internetrechts. Unternehmen berät er zudem im Bereich des Wettbewerbs- und Markenrechts.

Rechtsanwalt Henkel ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln, des Kölner Anwaltvereins e.V. und des Deutschen Anwalt Vereins.

Dezernate:

  • Medien- und Urheberrecht
  • Internetrecht
  • IT-Recht
  • Wettbewerbsrecht
  • Markenrecht

Rechtsanwalt Alexander Leunig (Partner)
(Fachanwalt für Versicherungsrecht)

fon: 0221 16 87 20 - 58
fax: 0221 16 87 20 57
leunig[at]finkhenkel.de

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Rechtsanwalt Alexander Leunig ist Partner in der Kölner Kanzlei "fink, henkel & partner Rechtsanwälte" und befasst sich mit den Interessenschwerpunkten Versicherungsrecht und Verkehrsrecht.

Das Studium und 1. Staatsexamen absolvierte er an der Leibniz Universität in Hannover. Das Referendariat durchlief er beim OLG Celle, u. a. mit Stagen beim Niedersächsischen Innenministerium und der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Von 1996 bis Ende 2007 war er zugleich als Mitglied des Rates der Stadt Burgdorf/Nds. Mitglied in diversen Fachausschüssen, der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Burgdorf (stellv. Vors.) und in Fachausschüssen des Niedersächsischen Städtetages.

Nach dem 2. Staatsexamen nahm er zunächst eine Beschäftigung bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG im Bereich der Allgemeinen Haftpflichtversicherung auf.

Seinen reichhaltigen Erfahrungsschatz im allgemeinen Haftungs- und Versicherungsrecht eignete er sich insbesondere durch die forensische Schadenbearbeitung als Rechtsanwalt im Bereich der Allgemeinen Haftpflicht in einer der führenden deutschen Spezialkanzleien für Versicherungs- und Haftungsrecht an.

Rechtsanwalt Alexander Leunig ist Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Rechtsanwalt Leunig ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln, des Kölner Anwaltvereins e.V. und des Deutschen Anwalt Vereins.

Dezernate:

  • Versicherungsvertragsrecht
  • Allgemeines Haftungsrecht
  • Regresse
  • Verkehrsrecht

Freie Mitarbeiter

Rechtsanwalt Eric Alexander Bungard

fon: 0221 16 87 20 - 58
fax: 0221 16 87 20 57
office[at]finkhenkel.de

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Rechtsanwalt Eric Alexander Bungard ist in der Kölner Rechtsanwaltssozietät fink, henkel & partner auf den Gebieten des allgemeinen Zivilrechts und insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts tätig.

Rechtsanwalt Bungard studierte Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Das Referendariat absolvierte er beim Oberlandesgericht Koblenz und nahm dabei unter anderem an einem Postgraduiertenstudiengang an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer teil.

Rechtsanwalt Bungard ist seit Ende 2006 zugelassener Rechtsanwalt und arbeitete zunächst bis Mitte 2008 in einer international ausgerichteten Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Im Anschluss hieran war er neben seiner Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt u.a. im Personalbereich einer großen öffentlich-rechtlichen Körperschaft tätig und bearbeitete dort vielfältige arbeitsrechtliche Fragestellungen. Seine profunden praktischen Kenntnisse in den Bereichen des Zivil- und Arbeitsrechts rundet Rechtsanwalt Bungard durch seine wissenschaftliche Tätigkeit als nebentätiger Dozent für Zivilrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes NRW ab.