Gastronomie- und Eventrecht
Der so genannte Bereich des Gastronomie- und Eventrechts berührt gleich mehrere Rechtsgebiete und erfordert wegen seiner Vielschichtigkeit ein hohes Maß an Erfahrung aber auch Fingerspitzengefühl.
So sind oftmals sowohl das öffentliche Recht (u.a. GastG), wie auch das Privatrecht (Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht) betroffen. In diesem Bereich können Sie sich auf die Branchenerfahrung und rechtlichen Kompetenzen von fink henkel & partner verlassen. Insbesondere im Bereich des Gastgewerbes besteht eine jahrelange persönliche Erfahrung, die wir in unsere Arbeit einfließen lassen.
Regelmäßig wiederkehrende Fragestellungen sind hierbei:
- der Verkaufspreis einer Gaststätte und die Bedeutung von Miet- oder Pachtvertrag für einen kurzen Zeitraum,
- Darlehens- und Bierlieferverträge und hieraus folgende Finanzierungsfragen durch Getränke- oder Warenbezugsverpflichtungen,
- die Vermietung von Flächen für Glücksspielgeräte und Warenausgabeautomaten als Nebenverdienstmöglichkeit für den Veranstalter oder Inhaber,
- Fragen bezüglich Kauf, Bereitstellung und Nutzung von Inventar,
- das Namensrecht der Lokalität grade im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Bedenken,
- die Kenntlichmachung in Speise- und Getränkekarten nach § 9 Abs. 6 Ziff. 5 Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen,
- der Inhalt von Beherbergungsverträgen als gemischte Verträge, die aus dienst-, werk- und mietrechtlichen Teilen bestehen,
- die Bedeutung, Formulierung und Reichweite von Werkverträgen z.B. bei Catering, Künstlerauftritten usw.
Unser Partner Rechtsanwalt Markus Fink berät sie als Ihr durchgehender Ansprechpartner in diesen aber auch weitergehenden Fragen im Bereich des Gastronomie- und Eventrechts.
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