Haftungsrecht

Im breit angelegten Bereich des Haftungsrechts unterstützen wir Sie sowohl bei der Abwehr als auch der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, insbesondere bei Schadenskonstellationen in den Schwerpunkten:

  • Bau- und Planungsschäden
  • Vermögensschadenhaftpflicht
  • Produktschäden
  • Arzthaftungsrecht
  • Verkehrssicherungspflichten, insbesondere
    • Räum- und Streupflichten und Dachlawinenschäden
    • Nässeunfällen in Hallen- und Freibädern,
    • Stürzen aufgrund von Höhenunterschieden im Bodenbelag
    • KFZ-Schäden in Waschanlagen und Waschstraßen
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Tierhalterhaftplicht
  • Aufsichtspflichtverletzungen
  • Sportunfälle
  • Verkehrsrechtsstreitigkeiten
  • Unfallschäden

Die Bearbeitung der Mandate erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger fundierter, schadensrechtlicher und forensischer Kenntnisse, insbesondere im Zusammenhang mit Personenschäden. Zu nennen sind hier die gesamte Bandbreite von der Bemessung des Schmerzensgeldes, über den Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfallschäden und Dauerschadenproblematiken.

Unser Partner Rechtsanwalt Leunig verantwortet dieses Dezernat und ist zugleich Ihr durchgehender Ansprechpartner.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Alexander Leunig
Kontaktieren Sie uns einfach online oder unter 0221/16872058.