Handelsvertreter- und Vertriebsrecht
Das Dienstleitungsangebot von fink henkel & partner Rechtsanwälte, Köln, im Bereich des Handelsvertreter- und Vertriebsrechts richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und Versicherer.
Im Bereich des Handelsvertreterrechts betreuen und beraten wir vornehmlich Versicherungsunternehmen in allen rechtlichen Fragen in Bezug auf das Handelsvertreterverhältnis.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere
- Prozessführung und Streitbeilegung
- Provisionsrückforderungen
- Vorschussrückforderungen
- Kündigungen
- Beratung während und nach der Vertragslaufzeit
- Vergütungsansprüche (Provision, Courtage etc.)
- Rückbelastungen (Storno, Vorschusszahlungen etc.)
- Provisionskontrollrechte (Abrechnung, Buchauszug etc.)
- Vertragsverstöße und deren Folgen
- Wettbewerbsverstöße und deren Folgen
- Konkurrenztätigkeit
- Ausgleichsansprüche (Abwehr) und Vertragsabwicklung
- Aufhebungsverträge
- Abwicklungsverträge
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- Nachvertragliche Vergütungsansprüche
- Freistellung, Freistellungsvergütung
Darüber hinaus unterstützen wir sie bei arbeitsrechtlichen Statusklagen sowie in Feldern des Wettbewerbsrechts, welche das Handelsvertreterverhältnis berühren.
Die Bearbeitung der Mandate erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger fundierter materiell-rechtlicher und forensischer Kenntnisse.
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Alexander Leunig
Kontaktieren Sie uns einfach online oder unter 0221/16872058.
