Mietrecht

Fink, henkel & partner Rechtsanwälte, Köln, betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Behörden im Miet- und WEG-Recht.

Das Mietrecht spielt nahezu in jedem Leben eine Rolle, ob nun als Mieter/In oder als Vermieter/In, insofern kommt ihm eine besondere Bedeutung zu. Dieses kann in einem Wohnungs- oder Gewerbemietvertrag der Fall sein, aber auch bei einem Mietvertrag über z.B. ein Auto, Lizenzen et cetera.

Zu unterscheiden ist demnach zwischen

Dem allgemeinen Teil (§§ 535 - 548 BGB), der für alle Mietverhältnissen,
auch über bewegliche Sachen gilt und

einen besonderen Teil (§§ 549 - 577 a BGB), der sich speziell mit der
Wohnraummiete befasst sowie

die §§ 578 - 580 a BGB die Mietverhältnisse über andere Sachen betreffen.

Gerade in diesem sensiblen Rechtsgebiet orientiert sich unsere Tätigkeit nicht nur nach rechtlichen Gesichtspunkten, sondern gerade auch daran, dass wenn möglich, das Verhältnis der Parteien zueinander nicht nachhaltig beschädigt wird. Schließlich ist das Mietverhältnis ein Dauerschuldverhältnis; dementsprechend sollten alle Beteiligten über den gesamten Mietzeitraum ein gutes Verhältnis zu einander haben.

Unabhängig von rechtlichen Erwägungen, spielt deshalb auch oftmals das Verhältnis von Vermieter/In zum Mieter/In eine große Rolle, in der Konfliktbewältigung von mietrechtlichen Streitigkeiten.

Auf unser Fingerspitzengefühl und unsere fachliche Kompetenz können Sie daher ebenso bauen, wie auf unser engagiertes Eintreten für Ihre Belange.

Insbesondere beraten wir Sie zu folgenden Themenbereichen:

  • Mietverträge Gestaltung/Überprüfung
  • Kündigung / Räumung
  • Mietminderung / Mietmängel
  • Neben- und Betriebskosten
  • Mieterhöhung
  • Miet- und Pachtverträge
  • Schadensersatzansprüche

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Markus Fink

Kontaktieren Sie uns einfach online oder unter 0221/16872058.