Regresse

Wir verfügen über ein breites Wissen im Bereich von Regressen.

Unser Leistungsangebot umfasst sowohl die Prüfung und anschließende Beratung, ob ein Regress grundsätzlich Aussicht auf Erfolg hat und ob der Schädiger finanziell in Lage ist, die Forderung auch zu erfüllen.

Grundsätzlich kann die Durchführung eines Prozesses auch dann ratsam sein, wenn der in Anspruch zu nehmende gegenwärtig über wenig Mittel verfügt, da auf diesem Weg ein Titel erwirkt werden kann, der auch noch nach Jahren eine Realisierung der Forderung ermöglicht.

Neben der Fertigung entsprechender Schriftsätze sorgen fink henkel & partner deshalb auch überregional für die gerichtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche, beispielsweise aus übergegangenem Recht, und nehmen anstehende Gerichtstermine für Sie wahr.

Zudem überwachen wir für Sie etwaige Ratenzahlungsvereinbarungen und entlasten Sie so beim Forderungsmanagement.

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht betreut unser Partner Rechtsanwalt Leunig Ihre Anliegen und ist zugleich Ihr durchgehender Ansprechpartner.

Treten Sie in Kontakt mit ihm.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Alexander Leunig

Kontaktieren Sie uns einfach online oder unter 0221/16872058.