Wettbewerbsrecht
fink henkel & partner Rechtsanwälte, Köln, beraten und vertreten Gewerbetreibende, Werbeagenturen, Unternehmen und Freiberufler in allen Fragen des Wettbewerbsrechts.
Gegenstand des Wettbewerbsrechts sind unlautere Wettbewerbshandlungen und Wettbewerbsbeschränkungen. Dieser Schutz wird insbesondere durch das Wettbewerbs- und Kartellrecht gewährleistet. Daneben gibt es eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen die Marktverhaltensregeln definieren und über Generalklauseln des UWG bei wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen Bedeutung gewinnen.
Das Wettbewerbsrecht hat sich dabei in den letzten Jahren zunehmend zum Kampfmittel zwischen Mitbewerbern entwickelt. Hier gilt es Werbekampagnen, Onlineauftritte und Geschäftsvorhaben von vornherein rechtssicher zu gestalten um teure Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Insbesondere im Bereich des Onlinehandels und bei Kampagnen im Internet sind Verstöße schnell gefunden und seriöse Mitbewerber, Verbraucherschutz- und Wettbewerbsvereine sowie die Flut von unseriösen Abmahnvereinen und Massenabmahner auf den Plan gerufen.
Auch das Kartellrecht, z.B. im Bereich selektiver Vertriebssysteme hat zunehmend auch eine Bedeutung für kleine und mittelständige Unternehmen.
Für die rechtssichere Gestaltung Ihrer Vorhaben, die konsequente Verfolgung Ihrer Rechte und die Abwehr gegen Abmahnungen in diesem Bereich bedarf es vertiefter Spezialkenntnisse, die häufig in den Unternehmen nicht zur Verfügung stehen.
Gerne stehen wir auch Ihrer Rechtsabteilung als externe Berater in diesen Bereich zur Verfügung und vertreten Sie bei Bedarf gegenüber Dritten, vor Gericht und vor Schiedsstellen.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere
- Beratung / Vertragsgestaltung
- Prüfung Ihres Onlineauftrittes und Ihrer Werbekampagnen
- Prozessführung und Streitbeilegung
- Schiedsstellenverfahren
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Falco Henkel
Kontaktieren Sie uns einfach online oder unter 0221/16872058.
